EFD verfolgt Meldeverfahren für natürliche Personen bei der Verrechnungssteuer nicht weiter
Wer über eine Beteiligungsquote von mindestens 10% an einem Schweizer Unternehmen verfügt und in der Schweiz Wohnsitz hat, hätte das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer beanspruchen können.
Das EFD beauftragte zur Prüfung eines solchen Meldeverfahrens eine Arbeitsgruppe aus Bund und Kantonen. Diese äusserte sich dahingehend, dass die Mindestquote von 10% verfassungsrechtlich bedenklich sei. Zudem könnten sich bei fehlerhaften Meldungen erhebliche Abwicklungsrisiken für Unternehmen ergeben. Zuletzt seien erhebliche IT-Investitionen durch Bund und Kantone zu erwarten, sodass das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Frage stehe. Die Idee des Meldeverfahrens wird vom EFD deshalb nicht weiterverfolgt.