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From the magazine SJZ-RSJ 19/2021 | p. 905-905 The following page is 905

Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 und Aktionsplan 2021–2023

Die Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 dient zur Umsetzung der Anforderungen an alle Politikbereiche des Bundes. Die Schwerpunktziele, welche sich der Bundesrat mit der Verabschiedung der Agenda für die nächsten zehn Jahre gesetzt hat, betreffen 1. den nachhaltigen Konsum sowie die nachhaltige Produktion; 2. das Klima, die Energie und die Biodiversität; und 3. die Chancengleichheit und den sozialen Zusammenhalt. Mit diesen drei Zielen legt der Bundesrat fest, in welchen bundespolitischen Angelegenheiten nationaler sowie internationaler Handlungsbedarf besteht. Konkret könnte die Umsetzung der Ziele in der Reduktion der an Armut leidenden Bevölkerung liegen. Weiter könnten finanzielle Anreize zur Nutzung fossiler Energieträger vermieden werden, indem aufgezeigt wird, welche negativen Auswirkungen die Nutzung solcher Energieträger auf die Umwelt haben.

Mit der Verabschiedung der Strategie 2030 wurde auch der Aktionsplan für die Jahre 2021–2023 konkretisiert. Dieser enthält neue Massnahmen, welche auf Bundesebenen gelten sollten, sodass die Strategie 2030 präzisiert wird. So sollen beispielsweise Massnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung getroffen werden oder auch für die nachhaltige Förderung von Flugtreibstoffen. Weiter soll der soziale Zusammenhalt in Quartieren und Agglomerationen verbessert und Freihandelsabkommensauswirkungen mittels eines verstärkten Mentorings frühzeitig festgestellt werden.

Bei der Agenda 2030 handelt es sich um Ziele, welche die nachhaltige Entwicklung eines Landes fördern sollen (sog. «Sustainable Development Goals»). Die Umsetzung von gesamthaft 17 Zielen auf Bundes- und internationaler Ebene wurde der Schweiz im Rahmen der UNO-Mitgliedschaft auferlegt. Mit der Festlegung der Agenda 2030 kommt die Schweiz ihrer Verpflichtung als UNO-Mitgliedstaat nach.