Arbeitgeberkontrollen zur Vermeidung von Missbräuchen bei Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen
Mit der Corona-Pandemie wurden durch die Arbeitslosenversicherung (ALV), gemäss dem SECO, in «historischem Ausmass» Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt. Durch die Auszahlung stieg auch die Missbrauchsrate, sodass das SECO nun seit Anfang Juni 2021 zusätzliche externe Revisoren einsetzt, die Arbeitgeberkontrollen durchführen. Ziel dieser Ressourcenaufstockung im personellen Bereich der SECO ist die Bekämpfung der Missbräuche beim Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen. Bereits im August 2020 genehmigte die Aufsichtskommission für den Fonds der ALV der SECO einen Betrag von CHF 25 Mio. Die Revisionsunternehmen, welche ihre Mitarbeiter an die von der SECO organisierte Schulung zur Missbrauchsbekämpfung von Kurzarbeitsentschädigungen sandten, waren u.a. Ernst & Young (EY) und PricewaterhouseCoopers (PwC). Das SECO plant für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres rund 200 Arbeitgeberkontollen und geht im Jahr 2022 von rund 700 Kontrollen aus.