Revision des Entsendegesetzes: Einhaltung von Mindestlöhnen
Der Bundesrat verabschiedete am 28. April 2021 den Gesetzesentwurf zur Revision des Entsendegesetzes (EntsG). Ziel der Revision ist die Garantie, dass wie bei Schweizer Betrieben auch Entsendebetriebe aus der EU die kantonalen Mindestlöhne an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen. Die neue Regelung soll aber nur dann zum Zuge kommen, wenn das anwendbare kantonale Gesetz vorsieht, dass auch diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren gewöhnlichen Arbeitsort ausserhalb des entsprechenden Kantons haben, einen Mindestlohn erhalten. Zudem haben die Kantone, gemäss der Revision, die Mindestlohneinhaltung zu kontrollieren und den Vollzug nach deren kantonalen Bestimmungen durchzuführen.
Mit der Revision des EntsG will der Bundesrat einerseits der Kompetenzordnung von Bund und Kantonen entgegenkommen und andererseits das im Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) verankerte Gebot der Nichtdiskriminierung in der Schweizer Rechtsordnung festigen. Zudem würde durch eine neue Bestimmung im EntsG eine Grundlage zur Kürzung oder gar Rückforderung der Bundessubventionen geschaffen, falls die Kantone den Vollzug der Mindestlohn-Bestimmungen nicht ordnungsgemäss ausführen.