Handlungsmassnahmen für den Steuerstandort Schweiz
Der Steuerstandort Schweiz wurde von der zuständigen Expertengruppe, welche aus Bundes-, Kantons-, Wirtschafts- und Wissenschaftsvertretern besteht, in seinem Bericht gelobt. Hervorzuheben sei insbesondere die schweizerische Steuerkultur und die Stärken des Steuersystems, die es zu pflegen gelte. Demgegenüber besteht jedoch Handlungsbedarf. So präsentiert die Expertengruppe 16 Handlungsfelder, für welche das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat bis Ende Juni 2021 Handlungsmassnahmen vorstellen wird. Die Handlungsfelder betreffen beispielsweise die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, die Minderung substanzzehrender Steuern sowie die Ausdehnung der bisher auf sieben Jahre begrenzten Verlustverrechnung.
Zur Attraktivitätssteigerung des Steuerstandortes Schweiz sind einerseits steuerliche Massnahmen zur Verbesserung des Privatsektors auszuarbeiten, andererseits aber auch mögliche investitionsfördernde Normen zu präsentieren.