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From the magazine SJZ-RSJ 6/2021 | p. 269-269 The following page is 269

Revision der Schweizer Verordnung zum EU-Programm für Forschung und Innovation

Die Revision zur Verordnung über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation (FRPBV) ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Zentrales Ziel der Revision ist die Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen Horizon Europe, Euratom, ITER sowie Digital Europe für die Jahre 2021–2027 in den Bereichen Forschung und Innovation. Mit der Verordnungsanpassung wird der Schweiz als assoziiertem Staat eine Teilnahme an den EU-Programmen im Bereich der Forschung und Innovation gewährleistet. Zudem sind die nötigen Begleitmassnahmen geregelt und rechtlichen Grundlagen für die Bundesfinanzhilfen, sodass auch nur eine teilweise Programm-Assoziierung oder vorübergehende Drittstaatsbeteiligung durch die Schweiz möglich ist. Zuletzt sieht die revidierte FRPBV eine Kofinanzierung weiterer Programme, Ini­tiativen oder Projekte vor, um z.B. Partnerschaftsinitiativen der EU-Programme für Forschung und Innovation zu unterstützen. Die Verhandlungen mit der EU werden bei deren Verfügung über ein offizielles Verhandlungsmandat gestartet.