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From the magazine SJZ-RSJ 2/2021 | p. 66-66 The following page is 66

Alterslimite für Bundesanwälte soll steigen

Geht es nach der Rechtskommission des Ständerats (RK-S), soll die Alterslimite für die Stelle der Bundesanwältin beziehungsweise des Bundesanwalts auf 68 Jahre erhöht werden. Wie die Gerichtskommission ist sie der Ansicht, dass die heutige Regelung nicht mehr zeitgemäss ist.

Die Kommission hat deshalb eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht.

Nach geltender Verordnung müssen Bundesanwälte sowie ihre Stellvertreter am Ende des Jahres ihres 65. Geburtstags aus dem Amt scheiden, Bundesanwältinnen und ihre Stellvertreterinnen bereits ein Jahr früher. Diese Regelung sei nicht nur restriktiver als diejenige für eidgenössische Richterinnen und Richter (68 Jahre) und die Bundesverwaltung (Verlängerungsmöglichkeit bis 70 Jahre), sondern auch geschlechterdiskriminierend, argumentiert die RK-S.

Die Gerichtskommission will die Alterslimite auch anheben, um die Zahl der potenziellen Kandidierenden zu erhöhen. Eigentlich hätte die Bundesversammlung die Nachfolge des zurückgetretenen Bundesanwalts Michael Lauber in der Wintersession 2020 regeln sollen. Weil aber die Gerichtskommission im Aus­wahlverfahren keinen geeigneten Kandidaten fand, soll die Wahl erst in der Frühjahrssession 2021 erfolgen.