Aller au contenu principal

From the magazine SJZ-RSJ 21/2018 | p. 505-506 The following page is 505

Urteil 5A_389/2018 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 80 SchKG. Mit der herrschenden Lehre ist davon auszugehen, dass die Vollstreckbarkeitsbescheinigung für die definitive Rechtsöffnung in der Regel von derjenigen Behörde ausgestellt werden kann,…

[…]