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From the magazine SJZ-RSJ 23/2017 | p. 583-583 The following page is 583

Urteil 6B_982/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee/Lausanne)

Strafrecht

Die bloss theoretische Möglichkeit, dass der Täter versuchen könnte, eine erzwungene Schuldanerkennung und damit nichtige Forderung gerichtlich durchzusetzen, begründet keinen…

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