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From the magazine SJZ-RSJ 18/2015 | p. 459-460 The following page is 459

Urteil 6B_676/2014 vom ; BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Verfahrensrecht

Ein im Sinne von Art. 386 Abs. 3 StPO mit Willensmängeln behafteter Rechtsmittelrückzug ist nicht endgültig und kann widerrufen werden. Ein solcher Widerruf ist – unabhängig von der…

[…]