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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2015 | p. 409-419 The following page is 409

Le consentement du client et les chinese walls

Une solution aux conflits d’intérêts de l’avocat?

Die Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten gehört zum Kernbereich des anwaltlichen Berufsrechts. Sie schützt den Mandanten vor Rücksichtnahme auf mandatsfremde Interessen. Ausgehend von den Veränderungen im anwaltlichen Beratungsmarkt legt der Autor die zunehmenden Schwierigkeiten im Umgang mit dieser Berufsregel dar. Bei der Analyse der Frage, ob das Verbot von Interessenkollisionen zwingend sei oder zur Disposition des Mandanten stehe, gelangt er zum Schluss, dass eine Zustimmung des Mandanten zu einem Interessenkonflikt unwirksam sei und nicht zur berufsrechtlichen Zulässigkeit der diesbezüglichen anwaltlichen Tätigkeit führe. Dasselbe gelte grundsätzlich im Bereich der anwaltlichen Beratung. Namentlich sei auch die Errichtung von chinese walls keine taugliche Massnahme zur korrekten Handhabung von Interessenkollisionen. Zi.

Le devoir d’éviter les conflits d’intérêts est au cœur des règles déontologiques de la profession d’avocat. Il protège les clients contre la…

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