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From the magazine SJZ-RSJ 15/2015 | p. 401-403 The following page is 401

Urteil 6B_409/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Strafrecht

Dem Autolenker kann im Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nicht eine Geschwindigkeit von 40 km/h zum Vorwurf gemacht werden, wenn diese sich im Ergebnis einzig wegen des Verhaltens des…

[…]