Der Verzicht auf Verfahrensrechte durch die beschuldigte Person im Schweizerischen Strafprozess
Der Strafprozess ist u.a. von der Formstrenge bzw. Justizförmigkeit (Art. 2 Abs. 2 StPO) geprägt und gewährleistet durch die Festschreibung von Verfahrensrechten für die beschuldigte Person ein Mindestmass an Vorhersehbarkeit des Verfahrensablaufs und Schutz vor übermässigem staatlichem Eingriff. In der Praxis spielt aber auch die Rechtsfigur des Verzichts auf Verfahrensrechte durch die beschuldigte Person eine grosse Rolle. Dabei stellt sich die Frage, ob im Lichte der angesprochenen Formstrenge ein derartiger Verzicht überhaupt zulässig ist und welches seine Rechtswirkungen sind. Die Autorin der vorliegenden Luzerner Dissertation vertieft diese Fragestellungen und schafft in sorgfältiger Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Lehre die Grundlage für dogmatisch fundierte…