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Verkehrsrecht

Basel Landschaft, Kantonsgericht, 400 13 209 12. November 2013

Art. 61 Abs. 1 SVG. Haftungskollision. Unter Motorfahrzeugen werden die Betriebsgefahren als gleich gross vermutet. Die grössere Gefährlichkeit des Autos wird durch die grössere Verletzlichkeit des Motorradfahrers ausgeglichen. Da den Postautolenker kein Verschulden trifft, den Motorradfahrer aber ein Verschulden in mittelschwerem Grade, hat letzterer die volle Haftung zu…

Urteil 1C_397/2014 vom 20. November 2014; keine BGE-Publikation

Fällt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter den «Rasertatbestand» von Art. 90 Abs. 4 SVG, ist kraft gesetzlicher Vermutung zwingend davon auszugehen, dass sie vorsätzlich begangen wurde und das hohe Risiko eines schweren Verkehrsunfalls mit Schwerverletzten und Toten geschaffen hat.

Entwicklungen im Strassenverkehrsrecht / Le point sur le droit de la circulation routière

Spezialkategorien vom Verfall ausnehmen? (BGer 1C_67/2014, 9.2.2015) – Der Verfall des Führerausweises auf Probe nach der zweiten Widerhandlung, die zum Entzug führt, beschlägt grundsätzlich alle Kategorien und Unterkategorien (SVG 15a III). Ausnahmsweise, wenn der Betroffene dafür Gewähr bietet, dass er keine Widerhandlungen mehr begeht, können aber die Spezialkategorien G, F und M ausgenommen…
Literatur

Basler Kommentar. Strassenverkehrsgesetz

Wenn es (neben dem ZGB) ein Gesetz gibt, an dem niemand vorbeikommt, dann ist es das 56 Jahre alte SVG; es trat 1958 als Nachfolgeregelung für das MFG (Motorfahrzeuggesetz) von 1933 in Kraft, dem seinerseits 1904 und 1914 kantonale Konkordate vorangegangen waren; durch Art. 37bis aBV war dann die Bundeskompetenz zur Gesetzgebung betreffend Motorfahrzeuge geschaffen worden.
Dr. iur. Peter Kreis
SJZ-RSJ 13/2015 | S. 347