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Verkehrsrecht

Urteil 1C_165/2017 vom 22. Juni 2017; keine BGE-Publikation

Wer auf der Autobahneinfahrt eine Wagenlänge rückwärtsfährt, um einer Verkehrskontrolle oder dem dadurch hervorgerufenen Stau auszuweichen, begeht eine mittelschwere Verkehrsregelverletzung, die als mittelschwere Widerhandlung einen mindestens einmonatigen Führerausweisentzug nach sich zieht.