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Obligationenrecht AT

Luzern, Kantonsgericht, 2. Abteilung (3B 17 40 = LGVE 2017 II Nr. 10) 20.11.2017

Art. 120 OR, Art. 125 Ziff. 2 OR. Wird ein Ehegatte in einem Eheschutzentscheid rückwirkend zur Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet, so können tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistungen, welche vor Erlass des Entscheids ergangen sind, in Abzug gebracht werden. Anders verhält es sich, wenn der Unterhaltsschuldner eine Verrechnung zu viel bezahlter Unterhaltsbeiträge mit künftig…

Schlichtungs­verhandlung bei handels­gerichtlichen Streitig­keiten

Dem Entscheidverfahren vor Gericht hat grundsätzlich ein Schlichtungsversuch bei einer Schlichtungsbehörde voraus­zugehen. Dieser entfällt bei Streitigkeiten, für die eine einzige kantonale Instanz – im Kanton Zürich hauptsächlich das Handelsgericht – zuständig ist. Dennoch finden solche Verfahren vor den Schlichtungsbehörden auch in handelsgerichtlichen Streitigkeiten statt. Denn obwohl die…
Dr. iur. George Daetwyler, lic. iur. Christian Stalder
SJZ-RSJ 4/2019 | S. 99

Verzugszinsen bei «zahlbar innert 30 Tagen»

Rechnungen mit der Erklärung «zahlbar innert 30 Tagen» sind weitverbreitet. Die Frage, ab wann der Schuldner nun effektiv in Verzug geraten ist und damit Verzugszinsen zuzusprechen sind, kann selbst dem geübten Referenten am Gericht Mühe bereiten. Der vorliegende Aufsatz setzt sich zunächst mit der rechtlichen Würdigung der Erklärung auseinander, um danach die Frage der Auswirkung von weiteren…
Dr. iur. Meinrad Vetter LL.M., Olivier Buff M.A. HSG
SJZ-RSJ 5/2019 | S. 150

Le point sur la partie générale du droit des obligations / ­ Entwicklungen im Obligationenrecht, Allgemeiner Teil

Comme pour la précédente chronique,1 nous relevons ici les nouveautés essentielles intervenues en partie générale du droit des obligations de février 2018 à février 2019, à l’exclusion de la responsabilité civile qui fait l’objet d’une chronique spécifique.2

Konzern­verantwortungs­initiative und Geschäfts­herren­haftung

Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Implikationen der Konzernverantwortungsinitiative und der darin vorgesehenen Haftung schweizerischer Konzernmütter für Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen durch Tochtergesellschaften im Ausland. Der Autor lehnt diese ab und zeigt die Unterschiede auf zu der von ihm in seiner Habilitation von 1995 entwickelten Figur der «konzernadäquaten…

Le point sur la partie spéciale du droit des obligations / Entwicklungen im Obligationenrecht, Besonderer Teil

Comme l’année passée1, la présente chronique fait le point sur les développements en droit des contrats entre mars 2018 et mars 20192. Cette chronique ne concerne pas les nouveautés en droit des contrats de travail, d’assurance et de bail, présentées séparément. Elle a pour objet les révisions et les projets législatifs (I.), la jurisprudence (II.) et les nouveautés doctrinales (III.).

Neuchâtel, Arrêt de la Cour d’appel civile (CACIV.2017.67) 23.3.2018

Art. 23 und 24 OR. Anfechtungsklage eines Erbvertrages wegen Irrtums. Während ein wesentlicher Irrtum insofern auftreten kann, als sich die Bewertung tatsächlich auf ein Objekt bezieht, dessen Art falsch definiert wurde, ist dies nicht der Fall bei Streitigkeiten über die Bewertung eines Objekts, dessen Art bekannt und unbestritten ist, die jede Partei vor dem Abschluss anfechten oder überprüfen…

Vertragsstreitigkeiten: Grundsätze der Streiterledigung

Der Begriff der Vertragsstreitigkeit wird hier in einem weiten Sinne verstanden. Gemeint ist damit nicht nur eine Streitigkeit über den Vertragsinhalt, sondern überhaupt jede Streitigkeit zwischen Vertragsparteien, soweit sie den Vertragsgegenstand betrifft. Nach welchen Grundsätzen so verstandene Vertragsstreitigkeiten zu entscheiden sind, ist teilweise umstritten, freilich mehr in theoretischer…
Prof. Dr. iur. Alfred Koller
SJZ-RSJ 21/2019 | S. 643

Das revidierte Verjährungsrecht: Drei bemerkenswerte Punkte

Wenn am 1. Januar 2020 das revidierte Verjährungsrecht in Kraft tritt, lassen die Regelungen einige Rechtsfragen offen. Der Beitrag widmet sich diesen anhand der wichtigsten Änderungen. Zudem behandelt der Autor schwerpunktmässig den Stillstand der Verjährungsfrist bei aussergerichtlichen Verhandlungen sowie den Verzicht auf die Verjährungseinrede. Er analysiert das revidierte Übergangsrecht und…
Prof. Dr. iur. Pascal Pichonnaz
SJZ-RSJ 24/2019 | S. 739