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Anwalts- und Notarrecht

Die berufs­rechtlichen Sorgfalts­pflichten der Anwälte nach Art. 12 lit. a BGFA gehen nicht weiter als die auftrags­rechtlichen

Lange Jahre gingen die Pflichten für Anwälte weiter als jene für andere Dienstleister. Das BGFA sieht jedoch keine besonderen Sorgfaltspflichten mehr vor – und wird damit der gegenwärtigen Geschäftswelt vollumfänglich gerecht.

Wann darf die Aufs­ichtsbehörde von der Schweige­pflicht entbinden?

Bevor der Anwalt vertrauliche Informationen offenlegt, muss er sich von seiner Geheimhaltungspflicht entbinden lassen. Gemäss einer langjährigen Praxis wägt die Behörde zwischen sämtlichen infrage stehenden Interessen ab. Bei deutlich überwiegenden Interessen für eine Offenlegung vertraulicher Informationen entbindet sie den Anwalt von der Schweigepflicht1. Einige kantonale Anwaltsgesetze…

Entwicklungen im Erbrecht / Le point sur le droit successoral

Die beträchtliche Skepsis gegenüber dem bundesrätlichen Vorentwurf vom 4. März 2016 hat zu einem gewissen ­Innehalten, einer prise de conscience geführt, deren Ergebnisse abzuwarten sind; wann und in welchem Umfang (häppchenweise Revisionszuckungen oder Gesamtbetrachtung) eine Botschaft folgt (und ob deren Schwerpunkte noch mit der Motion Gutzwiller kompatibel sein werden), ist momentan offen.
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, Annina Vögeli MLaw
SJZ-RSJ 5/2018 | S. 115

Das Bundes­gericht schützt das Genfer Verbot gemischter Sozietäten

In seinem Leiturteil zur Eintragung angestellter Anwälte in das Anwaltsregister aus dem Jahr 2004 anerkannte das Bundesgericht, dass der Markt für anwaltliche Tätigkeiten vielfältiger geworden ist. Die zunehmende Komplexität der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die insbesondere auf die Internationalisierung des Wirtschaftslebens zurückzuführen ist, bringe es mit sich, dass…
Dr. iur. Martin Rauber LL.M., Dr. iur. Hans Nater LL.M.
SJZ-RSJ 10/2018 | S. 248

Zürich, Obergericht, Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte (KF180048-O/U) 3.5.2018

BGFA. Die Anforderungen an die interdisziplinäre Anwaltskörperschaft sind trotz BGer 2C_1054/2016 und 2C_1059/2016 vom 15. Dezember 2017 weiterhin gemäss der bisherigen Rechtsprechung der Aufsichtskommission zu beurteilen. Im Kanton Zürich ist es unverändert möglich, dass auch Nicht-Anwälte an Anwalts-Aktiengesellschaften beteiligt sein können.

Operationen am Rückenmark des Anwalts­geheimnisses

Mit Urteil vom 20. September 2016 entschied das Bundesgericht, gewisse anwaltliche Arbeitsprodukte im Zusammenhang mit Controlling- und Untersuchungstätigkeiten, die (behaupteterweise) zu den geldwäschereirechtlichen Pflichten einer Bank gehören, nicht dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses zu unterstellen1. Diesem höchstrichterli­chen Entscheid, namentlich dessen Begründung, widerfuhr Kritik2
Dr. iur. Martin Rauber LL.M., Dr. iur. Hans Nater LL.M.
SJZ-RSJ 10/2017 | S. 240

St. Gallen, Kantonsgericht, 11.1.2017

Art. 5 Abs. 2 lit. f AnwG (sGS 963.70); Art. 13 BGFA (SR 935.61): Disziplinarverfahren. Bei der gerichtlichen Geltendmachung einer anwaltlichen Honorarforderung bedarf es einer Entbindung vom Berufsgeheimnis durch die Anwaltskammer. An der bisherigen Praxis, wonach die Anwaltskammer auf Entbindungsgesuche, die von Anwälten für das Honorarinkasso gestellt wurden, jeweils nicht…

Neues aus der Praxis der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich

Die Autoren geben einen umfassenden Überblick über die reichhaltige Praxis der Aufsichtskommission der letzten Jahre. Sie referieren insbesondere Entscheide zu neueren berufsrecht­lichen Fragestellungen und zeigen damit auch die Weiterentwicklung des anwaltlichen Berufsrechts durch die Rechtsprechung auf. Die Entscheidvielfalt reicht von den klassischen anwaltsrechtlichen Themen wie…
Prof. Dr. iur. Alexander Brunner, Dr. iur. Alexandra Dal Molin-Kränzlin
SJZ-RSJ 20/2017 | S. 477