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Anwalts- und Notarrecht

Das pactum de palmario ist gültig – jedoch nur mit Einschränkungen

Eine überrissene Honorarforderung eines Zürcher Anwalts in einer vor Gericht ausgetragenen Streitigkeit hat das Bundesgericht veranlasst, Grundsätze zur Beschränkung der Erfolgsbeteiligung festzulegen, die unseres Erachtens durch Art. 12 lit. e BGFA nicht abgedeckt werden, wonach nur die Vereinbarung über die Beteiligung «am Prozessgewinn als Ersatz für das Honorar» (pactum de quota litis) v…
Dr. iur. Martin Rauber LL.M., Dr. iur. Hans Nater LL.M.
SJZ-RSJ 24/2017 | S. 605

Prozessfinanzierung und anwaltliche Aufklärungspflichten

In Erfüllung ihrer auftragsrechtlichen und berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten sind Anwältinnen und Anwälte gehalten, Klienten über Erfolgsaussichten, Chancen und Risiken sowie wirtschaftliche Folgen ihrer Tätigkeit aufzuklären. Dazu gehört die Aufklärung über das prozessuale Kostenrisiko, das sich im Wesentlichen aus dem eigenen Honorar sowie möglichen Gerichtskosten und Parteientschädigungen…
Dr. iur. Benjamin Schumacher, Dr. iur. Hans Nater LL.M.
SJZ-RSJ 2/2016 | S. 43

Aufsichtsrechtliche Grenzen der Organisationsfreiheit von Anwälten

Während dem Zeitgeist holde Auguren das Ende des Anwaltsberufs und den Untergang des Rechtsstaats prophezeien1, beschäftigen sich Anwaltsrechtler und Aufsichtskommissionen, die sich der zweihundertjährigen Tradition des Rechtsstaats verpflichtet fühlen, nach wie vor mit Fragen der Berufszulassung, u.a. mit den institutionellen Voraussetzungen zur Eintragung der Berufsangehörigen in das…
Dr. iur. Martin Rauber LL.M., Dr. iur. Hans Nater LL.M.
SJZ-RSJ 18/2016 | S. 429

Urteil 2C_551/2014 vom 9. Februar 2015; keine BGE-Publikation

Im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Eingabe gegen ein Behördenmitglied muss die Äusserung eines Verdachts auf allfällige Amtsunfähigkeit zulässig sein. Ein Anwalt darf daher nicht disziplinarisch gemassregelt werden, wenn er in solchem Zusammenhang von einer möglichen geistigen Beeinträchtigung und von Paranoia spricht.
Literatur

Droit des professions judiciaires

Das bereits in 3. Auflage erscheinende Droit des professions judiciaires von François Bohnet, Professor an der Universität Neuchâtel, richtet sich in erster Linie an Jus-Studierende, angehende Rechtsanwälte, Notare sowie Gerichtsschreiber und behandelt die rechtlichen Rahmen der Berufe des Anwalts, des Notars und des Richters. Die einzelnen Teile sind für alle drei Berufsfelder nach folgendem…
Dr. Hans Schmid
SJZ-RSJ 14/2015 | S. 375

Le consentement du client et les chinese walls

Die Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten gehört zum Kernbereich des anwaltlichen Berufsrechts. Sie schützt den Mandanten vor Rücksichtnahme auf mandatsfremde Interessen. Ausgehend von den Veränderungen im anwaltlichen Beratungsmarkt legt der Autor die zunehmenden Schwierigkeiten im Umgang mit dieser Berufsregel dar. Bei der Analyse der Frage, ob das Verbot von Interessenkollisionen…
Prof. Benoît Chappuis
SJZ-RSJ 16-17/2015 | S. 409

Zürich, Obergericht, II. Zivilkammer, Urteil vom 12. Mai 2015 Geschäfts-Nr.: RB 150004-O/U

Art. 12 lit. b und c BGFA. Anwalt als Darlehens-Gläubiger seines Klienten. Dass ein Darlehen Anwalt und Klient verbindet, kann, muss aber nicht zu einer unzulässigen Abhängigkeit oder einem unzulässigen Konflikt führen. Beispiel einer zulässigen Konstellation.