Direkt zum Inhalt

Anwalts- und Notarrecht

Indépendance structurelle de l’avocat et du médecin : deux paradigmes opposés

Rechtsanwälte und Ärzte unterliegen bestimmten Berufspflichten, die ihnen gemeinsam sind, etwa der Sorgfaltspflicht oder dem Berufsgeheimnis. Im Gegensatz dazu gibt es grosse Unterschiede in Bezug auf die Unabhängigkeit. Während die Anforderungen an Rechtsanwälte insbesondere hinsichtlich der strukturellen Unabhängigkeit hoch sind, verfügen Ärzte über erhebliche Freiheiten. Im vorliegenden…
Prof. Dr iur. Benoît Chappuis, Dr iur. Frédéric Erard
SJZ-RSJ 11/2023 | S. 575

Kantonsgericht Luzern, Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte, AR 20 95 vom 27. Januar 2021

Art. 12 lit. b BGFA. Allein die Tatsache, dass eine Anwältin/ein Anwalt eine enge persönliche, gegebenenfalls sogar intime Beziehung mit einer Mandantin/einem Mandanten pflegt, tangiert die anwaltliche Unabhängigkeit nicht, solange keine weiteren Indizien für eine mangelhafte Mandatsführung vorliegen.

Obergericht Aargau, Anwaltskommission, Entscheid AVV.2021.63 vom 15. Dezember 2021

Art. 12 lit. a BGFA. Der in einem hitzigen Telefongespräch von einem Rechtsanwalt an die Gegenanwältin geäusserte (abschätzige) Hinweis auf ihr Solothurner Anwaltspatent hat unter den vorliegenden Umständen das Mass für einen Verstoss gegen Art. 12 lit. a BGFA (noch) nicht erreicht.