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From the magazine SJZ-RSJ 5/2023 | S. 257-270 The following page is 257

Entwicklungen im Erbrecht | Le point sur le droit successoral

Berichtszeitraum Dezember 2021 bis November 2022

I. Gesetzgebung

Seit dem 1. Januar 2023 leben wir im Zeitalter des (angeblich) «neuen» Erbrechts. Neu ist weniger, als man meinen könnte: Das gesetzliche Erbrecht bleibt unverändert. Immerhin gibt es keinen Elternpflichtteil mehr, und der Nachkommenpflichtteil ist auf die Hälfte (statt drei Vierteln) der gesetzlichen Quote reduziert; die nutzniessungsmässige Ehegattenbegünstigung kann damit aus der Hälfte zu Eigentum und der anderen Hälfte zur Nutzniessung bestehen (wenn man denn Nutzniessungslösungen mag). Die güterrechtliche Vorschlagszuweisung gilt nun (nach verkorkster, aber expliziter gesetzgeberischer Dogmatik)1 als Rechtsgeschäft unter Lebenden; es resultiert damit eine weitere und u.U. massive Pflichtteilseinbusse gemeinsamer Nachkommen. Im Scheidungskontext kann umgekehrt ein Ehegatte leichter schon vor Rechtskraft der Scheidung erbrechtlich kaltgestellt werden. Sodann ist klargestellt, dass gebundenes Vorsorgesparen bei Banken nicht mehr in den Nachlass fällt, aber…

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