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Öffentliches Prozessrecht

Bundesgericht, Entscheid 12T_1/2022 vom 26. September 2022

Art. 2 Abs. 3 AufRBGer. Einer Aufsichtsanzeige eines Bundesverwaltungsrichters gegen verschiedene Mitglieder seines Gerichts mit der Begründung, man habe über ihn eine Fiche angelegt, wird keine Folge gegeben. Zur Gewährleistung eines funktionierenden Gerichtsbetriebs muss es möglich sein, gewisse Daten über Richter zu bearbeiten.

Entwicklungen im Erbrecht | Le point sur le droit successoral

Seit dem 1. Januar 2023 leben wir im Zeitalter des (angeblich) «neuen» Erbrechts. Neu ist weniger, als man meinen könnte: Das gesetzliche Erbrecht bleibt unverändert. Immerhin gibt es keinen Elternpflichtteil mehr, und der Nachkommenpflichtteil ist auf die Hälfte (statt drei Vierteln) der gesetzlichen Quote reduziert; die nutzniessungsmässige Ehegattenbegünstigung kann damit aus der Hälfte zu…
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, Dr. iur. Annina Meyer-Vögeli
SJZ-RSJ 5/2023 | S. 257

Bundesgericht, Urteil 2E_4/2019 vom 28. Oktober 2021

Art. 30 Abs. 3 BV; Art. 27 BGG; Art. 59 Abs. 2 BGerR; Art. 3 Abs. 1 VG. Entgegen den üblichen Gepflogenheiten kann der Name eines Rechtsvertreters, dem die Verfahrenskosten auferlegt werden, anonymisiert werden, wenn das Interesse am Persönlichkeitsschutz überwiegt. Eine Anonymisierung ist indes nicht bereits dann am Platz, wenn das Bundesgericht das Verhalten des Rechtsvertreters kritisiert.
Dr. iur. Katharina Fontana
SJZ-RSJ 4/2022 | S. 192