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From the magazine SJZ-RSJ 19/2022 | S. 905-905 The following page is 905

Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen

Der Zugang zu Cannabisarzneimitteln soll erleichtert werden. Darum hat der Bundesrat beschlossen, das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) aufzuheben. Vor allem Menschen, die unter starken chronischen Schmerzen und Spastiken leiden, können davon profitieren. Für die ärztliche Verschreibung braucht es keine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mehr. Ob ein Cannabisarzneimittel therapeutisch eingesetzt werden soll, entscheidet der Arzt oder die Ärztin gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten. Die Gesetzesänderung ist am 1. August 2022 in Kraft getreten. Sie ändert allerdings nichts an den Voraussetzungen für die Kostenvergütung von Cannabisarzneimitteln durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Diese werden nur in Ausnahmefällen vergütet. Verkauf und Konsum für nichtmedizinische Zwecke bleiben verboten.