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From the magazine SJZ-RSJ 23/2018 | S. 562-562 The following page is 562

Verfügung 1B_458/2018 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 64 Abs. 2 BGG. Die Praxis der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung wird dahingehend präzisiert, dass ein Anwalt ein Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständung bereits vor Abschluss des…

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