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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2018 | S. 385-394 The following page is 385

Interne Untersuchungen: Spannungsfelder aus arbeits­rechtlicher Sicht

Die schweizerische Rechtsordnung, insbesondere das für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse in erster Linie massgebliche Obligationenrecht, kennt für interne Untersuchungen – obgleich diese zunehmend Verbreitung finden – kein kodifiziertes Recht. Der Autor beleuchtet ausgewählte Verfahrensrechte, die Arbeitnehmenden zustehen, gegen die sich eine solche Untersuchung richtet. Den Fokus legt er auf die direkte Informationsbeschaffung durch Befragung der Mitarbeitenden und klärt namentlich die Pflicht des Arbeitnehmers zur Teilnahme an einer internen Untersuchung, das rechtliche Gehör und damit verwandte Rechte, das Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson sowie das Aussageverweigerungsrecht («nemo tenetur»). Zi.

L’ordre juridique suisse, et en particulier le Code des obligations qui réglemente principalement les rapports de travail de droit privé, ne contiennent pas de disposition légale sur les enquêtes internes – bien que celles-ci soient de plus en plus fréquentes. L…

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