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Datenschutzrecht

Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation

Der Gesetzgeber des totalrevidierten Datenschutzgesetzes des Bundes von 2020 hat die mit der Bearbeitung von Personendaten verbundenen Risiken für die Grundrechte oder Persönlichkeit der Betroffenen als systemimmanente Erscheinung des digitalen Alltags betrachtet. Selbst wenn sich diese Risiken als hoch erweisen, sollen sie demzufolge von den Bearbeitungsverantwortlichen und der…

Entwicklungen im Datenschutzrecht | Le point sur le droit de la protection des données

Das Datenschutzgesetz des Bundes (DSG)1 (anwendbar auf private Datenbearbeiter sowie öffentliche Organe des Bundes) wurde im Herbst 2020 von den beiden eidgenössischen Räten verabschiedet.2 Nach unbenutztem Ablaufen der Referendumsfrist wurde auch die Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG)3 revidiert. Diese beiden Erlasse (Gesetz und Verordnung) werden am 1. September 2023 in Kraft treten.4

Cloud – alles Risiko?

Wie jede Datenbearbeitung durch öffentliche Organe muss auch die Auftragsdatenbearbeitung rechtmässig erfolgen. Werden Datenbearbeitungen in die Cloud ausgelagert, stellen sich somit primär rechtliche Fragen. So ist zunächst die Rechtsfrage zu beantworten, ob ausgelagert werden darf, weil keine rechtliche oder andere Bestimmung der Auslagerung entgegensteht und der Auftraggeber seine…
Dr. iur. Dominika Blonski
SJZ-RSJ 20/2023 | S. 991