Bern, Obergericht, ZK 15/239
Sachenrecht
Art. 737 und 738 ZGB. Ein mittels Dienstbarkeit errichtetes Grenzbaurecht (Berechtigung, ein Gebäude bis an die Grenze heranzustellen) begründet keine Verpflichtung des belasteten…
From the magazine SJZ-RSJ 4/2017 | S. 92-94 The following page is 92
Art. 737 und 738 ZGB. Ein mittels Dienstbarkeit errichtetes Grenzbaurecht (Berechtigung, ein Gebäude bis an die Grenze heranzustellen) begründet keine Verpflichtung des belasteten…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.