Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 3/2015 | S. 58-63 The following page is 58

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht / Le point sur les droits réels et le droit foncier

I. Gesetzgebung

1. Zweitwohnungen

Am 19. Februar 2014 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen unterbreitet1. In diesem Gesetzesentwurf werden die Vorgaben von Art. 75b BV in erster Linie dadurch umgesetzt, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden dürfen. Zulässig sind jedoch drei Möglichkeiten: Die Erstellung von Erstwohnungen (1), von den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen wie beispielsweise Wohnungen zu Ausbildungs- und Erwerbszwecken (2) sowie von Wohnungen, die touristisch bewirtschaftet werden (3). Für altrechtliche Wohnungen, d.h. Wohnungen, die am 11. März 2012 schon bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, wird festgelegt, dass diese frei umgenutzt werden dürfen. Sollen sie erweitert werden, sodass neue Hauptnutzungsflächen für das Wohnen geschaffen werden, so müssen sie jedoch als Erstwohnungen oder als touristisch bewirtschaftete Wohnungen deklariert…

[…]