Basel Landschaft, Kantonsgericht, 400 13 209
Obligationenrecht
Art. 61 Abs. 1 SVG. Haftungskollision. Unter Motorfahrzeugen werden die Betriebsgefahren als gleich gross vermutet. Die grössere Gefährlichkeit des Autos wird durch die grössere…
From the magazine SJZ-RSJ 2/2015 | S. 42-43 The following page is 42
Art. 61 Abs. 1 SVG. Haftungskollision. Unter Motorfahrzeugen werden die Betriebsgefahren als gleich gross vermutet. Die grössere Gefährlichkeit des Autos wird durch die grössere…
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