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From the magazine SJZ-RSJ 20/2023 | p. 989-989 The following page is 989

Grenzgängerabkommen mit Italien ist seit 17. Juli 2023 in Kraft

Zwei Abkommen, welche Grenz­gängerinnen und Grenzgänger Schweiz–Italien betreffen, sind in Kraft getreten. Dies betrifft zum einen das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, welches die Vereinbarung aus dem Jahr 1974 ersetzt, zum anderen ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Ziel der beiden Abkommen ist die deutliche Verbesserung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern: Die Schweiz behält nunmehr 80% der regulären Quellensteuer auf dem Einkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die neu in der Schweiz arbeiten. Die neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden auch in Italien ordentlich besteuert, wobei eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Als «neue» Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten Personen, die ab dem 17. Juli 2023 in den Arbeitsmarkt eingetreten sind.