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From the magazine SJZ-RSJ 19/2022 | p. 905-905 The following page is 905

Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK)

Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan 2022–2026 zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verabschiedet. Dieser fokussiert auf drei Hauptthemen: Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen sowie Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt. Ziel des NAP IK ist es, mit 44 Massnahmen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren. Er umfasst Massnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, welche sich an alle Zielgruppen von Gewalt, unabhängig von Alter, Herkunft und sexueller Orientierung, richten. Ein jährliches Monitoring soll die Fortschritte beobachten und eine dyna­mische Weiterentwicklung der Massnahmen sowie die Abstimmung mit anderen laufenden Aktion­s­plänen und Strategien des Bundes und der Kantone gewährleisten. 2024 wird es eine Zwischenbilanz geben, 2026 einen Schlussbericht.