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From the magazine SJZ-RSJ 10/2022 | p. 477-477 The following page is 477

Übernahme des fünften Sanktionspakets der EU gegen Russland durch die Schweiz

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 entschieden, auch das fünfte Sanktionspaket der EU gegen Russland vom 8. April 2022 zu übernehmen. Seit diesem Datum sind die Vermögenswerte weiterer natürlicher und juristischer Personen gesperrt. Hinzu kommen weitere Handelsbeschränkungen, insbesondere werden Import und Export von russischer bzw. aus Russland exportierter Kohle verboten. Weiterhin können sich natürliche Personen mit russischer Staatsangehörigkeit (Ausnahmen gelten für Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln in der EU bzw. der Schweiz) sowie russische Unternehmen nicht mehr um staatliche Aufträge bewerben. Neu ist auch die Erbringung bestimmter Dienstleistungen hinsichtlich Kryptowährungen verboten. Gleiches gilt für die Erbringung von bestimmten Dienstleistungen an Trusts oder ähnlichen Strukturen, bei welchen russische Staatsangehörige bzw. Personen, die in Russland domiziliert sind, Gründer oder Begünstigte sind. Nicht von der EU übernehmen wird die Schweiz das Anlegeverbot für unter russischer Flagge fahrende Schiffe in Häfen der EU und das Verbot für russische Transportunternehmen, Strassentransporte auf Strassen der EU durchzuführen. Aus Sicht des Bundesrats kommt beiden Massnahmen für die Schweiz keine praktische Bedeutung zu.