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From the magazine SJZ-RSJ 9/2022 | p. 471-471 The following page is 471

Kommentar zum Finanzinstitutsgesetz FINIG

(Hrsg.): Kommentar zum Finanzinstitutsgesetz FINIG. Schulthess Kommentar. 1080 S. (Zürich 2021. Schulthess). Geb. CHF 398.00. Erhältlich unter: www.schulthess.com

Die Umsetzung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) beschäftigt die Beaufsichtigten seit dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2020. Spätestens per Ende 2022 laufen die letzten Übergangsfristen aus und die FINIG-Pflichten müssen umgesetzt sein (Erstreckungen durch die FINMA in Sonderfällen vorbehalten).

Das FINIG bringt neue Bewilligungspflichten sowie weitere Regeln für die Beaufsichtigten mit sich. Vermögensverwalter und Trustees unterstehen neu einer prudenziellen Aufsicht. Das FINIG vereinheitlicht weiter die bislang im Kollektivanlagengesetz (KAG) sowie im mittlerweile ausser Kraft gesetzten Börsengesetz (BEHG) enthaltenen Vorschriften zur prudenziellen Aufsicht über Finanzinstitute in einem Erlass. Die Bestimmungen sind aufgrund der bisher eher spärlich vorhandenen…

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