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From the magazine SJZ-RSJ 20/2021 | p. 953-953 The following page is 953

Neue EU-Bestimmungen im Luftverkehrsabkommen CH–EU aufgenommen

Die Schweiz hat im Anhang des Luftverkehrsabkommens verschiedene EU-Bestimmungen übernommen. Dies beschloss der Gemischte Luftverkehrsausschuss CH–EU. So galt beispielsweise bis zur Covid-19 Pandemie, dass Zeitnischen («Slots») auf europäischen Flughäfen von Schweizer Luftfahrtunternehmen zu mindestens 80% genutzt werden mussten. Mit der neuen EU-Slot-Verordnung bleibt künftig mehr Spielraum bei der Mindestausnutzung der Zeitnischen, sodass die strenge 80%-Nutzungsregelung aufgehoben wird. Weiter kann das Ausbildungsprogramm (Evidence Based Training Program) übernommen werden, welches auf den Regeln der internationalen Zivilluftfahrt (ICAO) basiert. In Bezug auf den Luftfahrt-Warenverkehr werden Schweizer Waren, die auf dem Luftweg in die EU gelangen sollen, neu nun anstatt beim Ausladen an der Zieldestination bereits vor dem Verlad in das Warentransportflugzeug einer Risikoanalyse unterzogen werden. Diese und weitere Bestimmungen traten bereits am 1. August 2021 mit dem Luftverkehrsabkommen in Kraft.