Bericht zum Marktzugang der Schweiz in den Nachbarländern: Systematische Diskriminierung nicht vorhanden
Gemäss dem Bericht betreffend «Marktzutrittsbedingungen in der Schweiz und ihren Nachbarländern unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit», welcher am 23. Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist die Schweiz keiner systematischen Diskriminierung in Bezug auf die Erbringung kurzfristiger Dienstleistungen und der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich ausgesetzt.
Der Bericht konzentriert sich hauptsächlich auf den Marktzugang der Schweiz in Italien. Dies liegt daran, dass die Herausforderungen in Bezug auf den Zugang zum italienischen Markt für schweizerische Dienstleistungserbringer erhöht sind. So sind beispielsweise die italienischen Rechtsvorschriften komplexer als die in Deutschland, Frankreich oder Österreich. Mithin waren die Schweizer Marktakteure auf dem italienischen Markt mit mehr (bürokratischen) Hindernissen konfrontiert. In den letzten Jahren konnten jedoch einige Hindernisse durch verschiedene Interventionen behoben werden.
Systematische Diskriminierungen beim Zugang der Schweiz zum Markt der Nachbarländer konnten jedoch auch nach Auswertung bezüglich Italien nicht festgestellt werden.