Aller au contenu principal

From the magazine SJZ-RSJ 14/2021 | p. 677-677 The following page is 677

Fortführung des bilateralen Weges: Deblockierung der Schweizer Kohäsions- und Migrationsgelder

Durch die Beendigung der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen unternimmt die Schweiz nun weitere Schritte, um zu unterstreichen, dass sie auch in Zukunft eine zuverlässige Partnerin der EU bleibt. Die Deblockierung der Kohäsions- und Migrationsgelder (zweiter Schweizer Beitrag) ist Teil der europapolitischen Agenda des Bundesrates. Sie dient vordergründig zur Fortführung der bilateralen Zusammenarbeit mit der EU. Nachdem der zweite Schweizer Beitrag am 3. Dezember 2019 durch das Parlament genehmigt worden war, war dieser bis heute sistiert. Der Grund der bisherigen Sistierung bzw. Blockierung der Zahlungen liegt in der damals festgelegten Bedingung, die besagt, dass, solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt, keine Gelder fliessen würden. Diese Bedingung, welche an die Bundesbeschlüsse von 2019 geknüpft wurde, war eine Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der EU der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung. Der Bundesrat will diese Bedingung bereits in der Herbstsession dieses Jahres aufheben lassen, um die Zahlungen zu deblockieren, dies in Form einer ausgearbeiteten Botschaft, wie der Bundesrat am 4. Juni 2021 verkündete.