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From the magazine SJZ-RSJ 14/2021 | p. 677-677 The following page is 677

Systemrelevante Banken: Vierter Evaluationsbericht des Bundesrates

In der Schweiz werden die Grossbanken Credit Suisse und UBS, wie auch die kleineren Banken Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank, als systemrelevant eingestuft. Befinden sich diese Banken in einer Notlage oder fallen sie sogar aus, betrifft dies die gesamte Schweizer Wirtschaftslage und führt zu erheblichen Verwerfungen im Finanzsystem. Um dieser finanziellen Schieflage entgegenzuwirken und die systemrelevanten Banken nicht mit Steuergeldern füttern zu müssen, wurden entsprechende Regelungen im Bankengesetz (BankG) erlassen.

Der Bundesrat prüft seit 2015 in seiner Funktion regelmässig die bestehenden nationalen Normen, in Abstimmung mit den geltenden internationalen Standards, und gleicht diese, wo nötig, mit den ausländischen Regulierungsansätzen ab. Nach seiner Prüfung erstellt er im Zweijahres-Takt einen Evaluationsbericht, der anschliessend im Parlament verabschiedet wird.

Aus dem nun vorliegenden vierten Bericht geht hervor, dass keine grundlegenden Anpassungen im BankG vorzunehmen sind. Ein Handlungsbedarf besteht demgegenüber in den Liquditätsanforderungen an die genannten Grossbanken. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie die Schweizerische Nationalbank (SNB) wurden nun als Arbeitsgruppe beauftragt, damit die Verordnungen hinsichtlich der darin verankerten Liquiditätsanforderungen angepasst werden könnten.