Aller au contenu principal

From the magazine SJZ-RSJ 9/2021 | p. 430-430 The following page is 430

Institutionelles Rahmenabkommen Schweiz–EU: Erläuterungen und Ziel

Zur Festigung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU steht aktuell das institutionelle Abkommen (InstA) im Mittelpunkt der bilateralen Verhandlungen. Der Bundesrat hat im November 2020 seine Position zum vorliegenden Textentwurf festgelegt und ist nun in die Verhandlungen mit der EU eingestiegen. Das Rahmenabkommen umfasst ausschliesslich die fünf bestehenden Abkommen betreffend die Personenfreizügigkeit, den Landverkehr, den Luftverkehr, die technischen Handelshemmnisse sowie die Landwirtschaft. Es handelt sich um die fünf Marktzugangsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Weiter soll das InstA auch künftige Marktzugangsabkommen einschliessen wie etwa den Strombereich. Die Wichtigkeit dieses Rahmenabkommens liegt in den Export- und Importzahlen. Die Schweiz exportiert rund 51% ihrer Waren in den EU-Raum und importiert rund 69% aus der EU in die Schweiz. Hauptziel des InstA ist gemäss dem Schweizer Bundesrat der umfangreiche Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ein Zugang regelt sich nach bisheriger Erfahrung auf dem bilateralen Abkommensweg am besten. Die Koopera­tion zwischen der Schweiz und der EU soll in ausgewählten Bereichen eine grösstmögliche Eigenständigkeit beider Vertragspartner garantieren. Auch künftig setzt die Schweiz auf den bilateralen, bewährten europapolitischen Ansatz.