Aller au contenu principal

From the magazine SJZ-RSJ 8/2021 | p. 410-410 The following page is 410

Aktienkapital künftig in bis zu vier Fremdwährungen*

Unternehmen sollen künftig Aktienkapital auch in Fremdwährung führen dürfen. In der Vernehmlassung zur Handels­registerverordnung schlägt der Bundesrat Euro, US-Dollar, britische Pfund und Yen vor.

À l’avenir, les entreprises devraient également pouvoir détenir leur capital-actions en devises étrangères. Dans la consultation de l’ordonnance sur le Registre du commerce, le Conseil fédéral propose l’euro, le dollar américain, la livre sterling et le yen. (P.P.)

Das Parlament hatte die Möglichkeit, dass der Nennwert von Aktien nicht mehr zwingend auf Schweizer Franken lauten muss, zusammen mit weiteren Flexibilisierungen bei der Revision des Aktienrechts eingeführt und den Bundesrat damit beauftragt, die möglichen Fremd­währungen zu bestimmen. Dieser hat sich nun für die vier am meisten gehandelten Währungen der Welt entschieden und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Die dazu notwendigen technischen Ausführungen werden in die…

[…]