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From the magazine SJZ-RSJ 8/2021 | p. 374-374 The following page is 374

Aufnahme des eTIR in das TIR-Abkommen

Das TIR-Abkommen, welches Warentransporte im internationalen Strassenverkehr regelt, wird gemäss Zustimmung des Bundesrates um das elektronische TIR-Verfahren (eTIR) erweitert, welches in Anlage 11 des TIR-Abkommens aufgenommen wird. Ziel von eTIR ist die Digitalisierung des bisherigen TIR-Verfahrens, welches die Beförderung von Waren ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle einer Vertragspartei zu einer Bestimmungszollstelle einer anderen oder der gleichen Vertragspartei in Strassenfahrzeugen sowie Lastzügen oder Behältern regelt.

Das ergänzte TIR-Abkommen tritt – vorbehältlich der Zustimmung der übrigen 75 Vertragsparteien – am 25. Mai 2021 in Kraft.