Bio-Äquivalenzvereinbarung zwischen der Schweiz und dem UK
Die Schweiz hat nach dem Austritt des UK aus der EU ein neues bilaterales Abkommen für den Handel mit Bio-Produkten abgeschlossen. Dieses ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Der Handelspartner UK einigt sich mit der Schweiz, als Bestandteil des Agrarabkommens, über die äquivalente Anerkennung der Schweizer Bio-Gesetzgebung. Die Schweiz anerkennt im Gegenzug acht Zertifizierungsstellen des UK, die Bio-Produkte nach der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren.
Die Bio-Äquivalenzvereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2022. Danach soll zwischen den beiden Ländern eine langfristige Lösung gelten.