VSB 2016
Auf Beginn dieses Jahres wurde die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken («VSB») den revidierten Empfehlungen der Arbeitsgruppe für finanzielle Massnahmen gegen Geldwäsche angepasst. Die wichtigste Änderung stellt die Einführung des Begriffs des Kontrollinhabers dar, welcher neu bei operativ tätigen nicht börsenkotierten Gesellschaften mittels Formular K festzustellen ist. Der wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten ist weiterhin mit Formular A festzustellen.
Anfang März 2016 ist die dritte Auflage des Praxiskommentars zur revidierten VSB («VSB 16») erschienen. Kathrin Heim hat die mit Barbara Brühwiler gemeinsam verfasste zweite Auflage des Praxiskommentars zur damals aktuellen VSB 08 an die neuen Regeln der VSB 16 angepasst, aktualisiert und nachgeführt…