Bundesgericht, Urteil 7B_141/2022 vom
Art. 134 Abs. 2 StPO. Legt ein amtlicher Verteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft den Inhalt von Klientengesprächen und die Verteidigungsstrategie offen, so kann der Mandant den Wechsel des…
From the magazine SJZ-RSJ 5/2024 | S. 238-239 The following page is 238
Art. 134 Abs. 2 StPO. Legt ein amtlicher Verteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft den Inhalt von Klientengesprächen und die Verteidigungsstrategie offen, so kann der Mandant den Wechsel des…
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