Angepasste Verordnungen in Bezug auf das Personenbeförderungsgesetz in der Vernehmlassung
Um mehr Klarheit und Effizienz im subventionierten regionalen Personenverkehr zu schaffen, wurde letzten Dezember bereits das Personenbeförderungsgesetz (PBG) revidiert. Nun sind verschiedene Verordnungen dran: Die Vernehmlassung für die Anpassungen wurde im August eröffnet und dauert bis Dezember 2023.
Die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, die auf Verordnungsebene weiter präzisiert werden müssen, betreffen beispielsweise den Grundsatz, dass sowohl das Bestellverfahren als auch die Subventionsaufsicht zwischen Kantonen und Bund zu koordinieren sind. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) soll die Kompetenz erhalten, gewisse Vorgaben für den subventionierten öffentlichen Verkehr mit Richtlinien zu präzisieren. Die Zielvereinbarungen zwischen den Bestellern (Bund und Kantone) und den Transportunternehmen, beim Vergleich der Angebote («Benchmark») sowie bei der Finanzierung von Innovationen, gehören ebenfalls dazu.
Letztlich soll die Voraussetzung für den Ticketverkauf auf Verordnungsstufe detaillierter geregelt werden.