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From the magazine SJZ-RSJ 18/2023 | S. 903-903 The following page is 903

Lebenslange Freiheitsstrafe: Vernehmlassung zu einer Reform eröffnet*

Obwohl sich bei der lebenslangen Freiheitsstrafe keinerlei Anwendungs- oder Sicherheitsprobleme zeigen, werden einige Veränderungen angestrebt. Insbesondere soll sie besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe und der Verwahrung abgegrenzt werden. Die bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe soll neu erstmals nach 17 Jahren geprüft werden, und beim Zusammentreffen von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung will man den Vollzug klar regeln. Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) eröffnet.

Bien que la peine d’emprisonnement à vie ne pose aucun problème d’application ou de sécurité, on envisage certains changements. Il s’agit notamment de mieux la distinguer de la peine privative de liberté de 20 ans et de l’internement. On devra examiner la possibilité d’une libération conditionnelle d’une peine privative de liberté à vie après 17 ans; en outre, on entend régler clairement l’exécution en cas de cumul d…

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