Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 12/2023 | S. 626-626 The following page is 626

Transplantationsgesetz soll geändert werden

Das Transplantationsgesetz ist seit 2007 in Kraft. Um die Patientensicherheit in der Transplantationsmedizin weiter zu erhöhen und den Vollzug zu optimieren, soll es nun angepasst werden. Der Bundesrat hat diesbezüglich die Botschaft zur Änderung des Transplantationsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im Fokus der Änderungen steht etwa eine Meldepflicht für schwerwiegende Zwischenfälle und schwerwiegende unerwünschte Reaktionen, die bisher fehlt. Dazu soll ein Vigilanzsystem aufgebaut werden: Vorgesehen sind ein neues elektronisches System, in dem die Meldungen aus den Bereichen Organe, Gewebe und Blutstammzellen zentral erfasst und bearbeitet werden, sowie Vigilanzstellen, um die Meldungen aufzuarbeiten. Neu soll auch das Überkreuz-Lebendspende-Programm, das bisher auf Verordnungsebene geregelt war, ins Transplantationsgesetz aufgenommen werden.