Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 10/2023 | S. 518-518 The following page is 518

Erwachsenenschutzrecht soll punktuell verbessert werden

Das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht soll verbessert werden. U.a. sollen nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) einbezogen werden. Dies etwa dadurch, dass künftig auch faktische Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner das Recht haben sollen, ihre urteilsunfähigen Partnerinnen oder Partner zu vertreten. Auch sollen die KESB neu von Gesetzes wegen prüfen, ob nahestehende Personen als Beiständin oder Beistand eingesetzt werden können. Zudem wird eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Personen angestrebt. Hierzu soll der Vorsorgeauftrag wirksamer ausgestaltet werden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet, welche bis zum 31. Mai 2023 dauert.