Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVG
Strittige Fälle aus der Invalidenversicherung bilden den Hauptteil der Erledigungen der beiden bundesgerichtlichen Abteilungen in Luzern. In keinem anderen Sozialversicherungszweig werden auch nur annähernd gleich viele Beschwerden bei den Gerichten eingereicht wie in der IV. Es kommt hinzu, dass im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) viele Fragen nur im Allgemeinen geregelt werden und auch die dazugehörige Verordnung manches offenlässt. Seit je hat deshalb die Rechtsprechung des Bundesgerichts im Bereich der IV überragende Bedeutung.
Dass in der Reihe RBS (nicht – wie vorschnell angenommen werden könnte – …