Keine gesetzliche Grundlage für Electronic Monitoring im Ausländerrecht
Der Bundesrat hat die Zweckmässigkeit der Massnahme der elektronischen Überwachung (Electronic Monitoring) im Ausländerrecht geprüft. Sein Fazit: Es bestehe kein Bedarf, sie einzuführen. Das zeigten die Abklärungen mit den Kantonen und die Tatsache, dass kein anderes europäisches Land Electronic Monitoring als Alternative zur Administrativhaft im Ausländerrecht anwendet. In Ergänzung der bereits bestehenden Alternativen – insbesondere die Meldepflicht (Art. 64e AIG) und die Ein- oder Ausgrenzung (Art. 74 AIG) – könnte die Einführung einer Anwesenheitspflicht sinnvoll sein. Damit kann eine Person verpflichtet werden, sich täglich während einer gewissen Zeitperiode in der ihr zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten. Dies würde aus Sicht des Bundesrats Hafttage und Kosten einsparen.