Bundesgericht, Urteil 5A_773/2021 vom
Art. 442 Abs. 5, Art. 444 ZGB. Entscheidet eine örtlich unzuständige Kindesschutzbehörde, wird der mit einem Rechtsmittel angefochtene Entscheid von Amtes wegen aufgehoben. Auf dieses Vorgehen kann…
From the magazine SJZ-RSJ 6/2023 | S. 342-343 The following page is 342
Art. 442 Abs. 5, Art. 444 ZGB. Entscheidet eine örtlich unzuständige Kindesschutzbehörde, wird der mit einem Rechtsmittel angefochtene Entscheid von Amtes wegen aufgehoben. Auf dieses Vorgehen kann…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.