Blutspende: Unentgeltlichkeit sowie Diskriminierungsverbot
Mit einer Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) soll die Unentgeltlichkeit der Blutspende gesetzlich verankert und nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung beim Blutspenden verboten werden. Priorität habe grundsätzlich die genügende Verfügbarkeit von Blutreserven in der Schweiz. Neben der gesetzlichen Verankerung der Unentgeltlichkeit sollen auch als diskriminierend eingestufte Ausschlusskriterien (z.B. sexuelle Orientierung) verboten werden.